aktuelles
Wir veräußern verschiedene kleinere Posten aus unserem Lager
Im Laufe der Zeit sammeln sich aufgrund der zahlreichen Projekte Materialien an, die auf Grund der speziellen Beschaffenheit oder der geringen Menge nicht oder nicht zeitnah weiter verwendet werden können. Da wir einen unserer Lagerplätze auflösen, wird dieses Material für Sie zu Sonderkonditionen verfügbar.
Wir geben Ihnen bei Interesse gerne telefonisch genaue Auskunft über Menge, Beschaffenheit und Preis.
DIASHOW "EIN GARTEN ENSTEHT"
Damit Sie sich ein Bild davon machen können, wie sich ein kompletter
Gartenneuaufbau von der Konzeption bis hin zur Umsetzung gestaltet,
haben wir für Sie eine Fotopräsentation produziert.
Unter dem Titel "Ein Garten entsteht" erfahren Sie hier wichtige
Informationen auf unterhaltsame Weise.

Bitte
klicken Sie auf diesen Link oder auf das Bild. Wir wünschen Ihnen
gute Unterhaltung!
STEUERVORTEIL FÜR PRIVATGÄRTEN
Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm I“ und
dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von
denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 01.01.2003
besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“
wie z. B. der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der
Förderbetrag auf maximal 4000,00 € erhöht.
Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche
Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung,
Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein
zusätzlicher Steuervorteil, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal
6.000,00 € – also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als
auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten sollten
jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit)
ausgewiesen werden.
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Infoblatt als Download
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